Verleihen Sie Ihrem Herz für Igel mit Ihrem letzten Willen Ausdruck
Sich mit dem Ende seines eigenen Lebens auseinandersetzen ist ein schwieriger und möglicherweise schmerzhafter Prozess. Aber auch ein wichtiger. Denn er ist mit der Frage verbunden, was einem wirklich wichtig ist, wofür man sich stark machen, was für Zeichen man setzen möchte. Während man lebt. Und darüber hinaus. Es kann tröstlich sein, zu wissen, dass sich Menschen einsetzen für das, was einem am Herz liegt – auch dann, wenn man selber nicht mehr da ist. Wenn Sie ein Herz für Igel haben und unseren Verein in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, haben Sie drei Möglichkeiten:
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Erbeinsetzung
In Ihrem Testament stehen selbstverständlich Ihre Familienangehörigen an erster Stelle: Ehepartner, Kinder und Eltern haben Anspruch auf einen Mindestanteil an Ihrem Nachlass. Über das Vermögen, welches diesen Anteil übersteigt, können Sie aber frei verfügen und zum Beispiel den Verein Igel-Hilfe Schweiz als Miterben begünstigen. Sind keine pflichtteilsgeschützten Erben da, dürfen Sie uns natürlich auch als Alleinerben einsetzen.
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Legat
Sie können den Verein Igel-Hilfe Schweiz auch mit einer Sach- oder Barspende berücksichtigen. Bei einem Legat wird der Verein nicht als anteilsmässiger Erbe eingesetzt, sondern hat gegenüber den Erben Anspruch auf die konkret vermachten Vermögenswerte. Auch hier haben Ehepartner, Kinder und Eltern Anrecht auf den Pflichtteil.
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Begünstigung durch Versicherungen
Bei einigen Versicherungsarten können Sie die Begünstigung im Todesfall frei wählen und zum Beispiel den Verein Igel-Hilfe Schweiz als begünstigte Organisation einsetzen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung über die Möglichkeiten, damit diese Ihren Vertrag wunschgemäss anpassen kann.
Wir sind gerne
für Sie da
Wenn Sie dies wünschen, beraten wir Sie gerne bei Ihrer Nachlassplanung. Wir arbeiten mit juristischen Fachpersonen zusammen, welche Ihr Testament kostenlos auf formelle und inhaltliche Korrektheit prüfen. Und natürlich nehmen wir uns gerne Zeit für ein Gespräch. So können wir Ihre Fragen beantworten und Sie bekommen Klarheit, wie und in welchem Umfang Sie den Verein Igel-Hilfe Schweiz berücksichtigen möchten.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Benutzen Sie dazu das Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
056 552 16 02 Kontaktformular
Weitere Informationen und ein paar Beispiele von Formulierungen
Sie möchten den Verein Igel-Hilfe Schweiz begünstigen und möchten wissen, wie Sie Ihr Testament entsprechend abfassen? Auf www.deinadieu.ch finden Sie viele wertvolle Informationen und Beispiele. An dieser Stelle hier möchten wir Ihnen lediglich einige Basisinformationen liefern und ein paar Beispiele von Formulierungen zeigen, mit denen Sie Ihren Wunsch festhalten können, den Verein Igel-Hilfe Schweiz zu berücksichtigen:
Allgemeine Bemerkungen:
- Das Testament muss vom Erblasser persönlich von Anfang an bis Ende (inkl. Ort und Datum) von Hand geschrieben werden.
- Das Schriftstück muss mit «Testament» oder «Letztwillige Verfügung» bezeichnet werden und es muss den Namen, den Vornamen und das Geburtsdatum des Erblassers enthalten.
- Das Testament muss mit Ort und Datum (Tag, Monat, Jahr) versehen und vom Erblasser unterzeichnet werden.
Beispiele von Formulierungen:
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Den Verein Igel-Hilfe Schweiz als Miterben einsetzen:
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Den Verein Igel-Hilfe Schweiz als Alleinerben einsetzen:
Oder:
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Den Verein Igel-Hilfe Schweiz mit einem Legat berücksichtigen:
Oder:
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Noch etwas zur Aktualisierung von Testamenten: Um Konflikte mit früheren Testamenten zu verhindern (auch briefliche Versprechen fallen darunter), empfiehlt sich folgende Formulierung:
